Lange Zeit galt im digitalen Arbeitsrecht der Grundsatz: Wer bewertet, bleibt anonym – und das Unternehmen trägt die Beweislast für die Unwahrheit einer Behauptung. Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg (Az. 7 W 11/24) hat dieses Gefüge jedoch ins Wanken gebracht und eine neue Ära der Transparenzpflichten für Bewertungsplattformen eingeleitet. Der Fall: Wenn Zweifel an…