Der Kontext: Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz (2023/970) wird 2026 in deutsches Recht überführt. Das Ziel: Die Lücke zwischen den Geschlechtern schließen. Für Unternehmen bedeutet das ein Ende der Geheimhaltung.

Die Details:

  • Auskunftsanspruch: Beschäftigte haben künftig das Recht, die durchschnittlichen Entgeltwerte für gleiche oder gleichwertige Arbeit abzufragen. Neu ist: Die Vergleichsgruppe wird präziser definiert.
  • Stellenanzeigen-Pflicht: Unternehmen müssen bereits in der Ausschreibung das Anfangsentgelt oder die entsprechende Gehaltsspanne angeben. Sätze wie „Gehalt nach Vereinbarung“ ohne Rahmen werden rechtlich riskant.
  • Beweislastumkehr: Ein kritischer Punkt für die PR. Wenn ein Entgeltunterschied festgestellt wird, muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Gelingt das nicht, drohen Entschädigungszahlungen.

Der Impuls: Wartet nicht, bis die erste Klage kommt. Prüft eure Entgeltstrukturen jetzt. Wer Transparenz als Erster proaktiv lebt, gewinnt im „War for Talents“ das Vertrauen der Bewerber.

Quellen: > * EU-Richtlinie 2023/970 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts.

  • BAG, Urteil vom 16.02.2023 – 8 AZR 450/21 (Verhandlungserfolg rechtfertigt kein geringeres Gehalt bei gleicher Arbeit).

Allgemeiner Transparenz- & Quellenhinweis

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