Wenn es im Arbeitsrecht knallt, dann meistens richtig. Zwischen Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen tun sich menschliche Abgründe auf, die kein Drehbuchschreiber besser erfinden könnte. Wir haben uns mit Markus zusammengesetzt. Er ist Teil unseres Experten-Netzwerks und der Mann, den Unternehmen anrufen, wenn das Tischtuch nicht nur zerschnitten, sondern konfettiartig geschreddert wurde. Ein Gespräch über renitente Ex-Mitarbeiter, kreative Zeugnis-Codes und die Frage, warum ein Anwalt manchmal auch Mediator für gekränkte Egos sein muss.
Redaktion: Markus, du sitzt seit Jahren an der Front. Hand aufs Herz: Haben die Leute in Zeiten von Homeoffice und digitaler Anonymität eigentlich komplett die Manieren verloren?
Markus: (Lacht) Sagen wir es so: Die Distanz durch den Bildschirm lässt bei manchen die Sicherungen durchbrennen. Früher hat man sich beim Verlassen des Büros vielleicht noch einmal böse angeguckt. Heute wird das Abschiedsgeschenk durch eine gepfefferte 1-Stern-Bewertung auf Kununu ersetzt, noch während der Rechner herunterfährt. Aber das ist oft nur die Spitze des Eisbergs.
Redaktion: Was war denn der extremste Fall von „Nachtreten“, der auf deinem Schreibtisch gelandet ist?
Markus: Ich hatte mal einen Fall, da hat ein gekündigter Mitarbeiter am letzten Tag heimlich die Siphon-Dichtungen in der gesamten Etage gelockert. Ein klassischer „Nach-mir-die-Sintflut“-Move. Rechtlich ist das Sachbeschädigung, klar. Aber das eigentliche Problem war die PR danach. Er hat auf LinkedIn behauptet, das Unternehmen sei „so marode, dass sogar die Rohre vor Scham weinen“. Da sitzt du dann als Anwalt und fragst dich: Klage ich jetzt wegen der Dichtung oder wegen der Verleumdung? Wir haben uns für beides entschieden. Am Ende musste er nicht nur die Klempnerrechnung zahlen, sondern auch eine Unterlassungserklärung unterschreiben, die sich gewaschen hatte.
Redaktion: Viele Arbeitgeber haben Angst vor dem Arbeitszeugnis. Gibt es da wirklich diese geheimen Codes, mit denen man sich „rächen“ kann?
Markus: Das ist ein Mythos, der sich hartnäckig hält. „Er war stets bemüht“ kennt jeder. Aber manche werden kreativ. Ich hatte einen Arbeitgeber, der wollte reinschreiben: „Er hinterlässt eine Lücke, die ihn vollständig ersetzt.“ Das ist zwar rhetorisch brillant, aber arbeitsrechtlich ein Selbstmordkommando. Wir haben im Impuls Lab oft das Thema, wie man Feedback so formuliert, dass es rechtssicher ist, aber trotzdem die Wahrheit widerspiegelt. Ein Zeugnis muss wohlwollend sein, darf aber nicht lügen. Wenn jemand die Kaffeemaschine gesprengt hat, darf ich nicht schreiben, er habe „den Büroalltag mit zündenden Ideen bereichert“.
Redaktion: Du arbeitest eng mit den PR-Leuten zusammen. Warum ist diese Kombination aus Recht und Kommunikation so wichtig?
Markus: Weil ein gewonnenes Urteil im Gerichtssaal wertlos ist, wenn man draußen in der Presse oder auf Social Media bereits hingerichtet wurde. Was bringt es mir, wenn Markus dem Mandanten rechtlich den Rücken freihält, aber das Google-Ranking des Unternehmens durch den Dreck gezogen wird? Wir koordinieren uns: Ich stoppe die rechtliche Grenzüberschreitung, und das Team für Reputation sorgt dafür, dass die Gegendarstellung auch dort ankommt, wo der Matsch geworfen wurde.
Redaktion: Was ist dein wichtigster Rat an Geschäftsführer, die gerade einen „schwierigen“ Abgang moderieren müssen?
Markus: Klappe halten, durchatmen, Markus anrufen. Ernsthaft: Emotionen sind im Arbeitsrecht der teuerste Berater. Wer im Affekt eine böse Mail schreibt, liefert mir als Anwalt nur Material, das ich später mühsam wegargumentieren muss. Ein sauberer Prozess, wie ihn etwa die Strukturen von Impuls RPO vorgeben, verhindert 90 % dieser emotionalen Ausbrüche, weil alles nach Plan läuft. Und wenn es doch knallt: Ruhig bleiben. Es gibt für fast alles eine rechtliche Lösung – man muss nur die Beweise sichern, bevor der Papagei wegfliegt.
Redaktion: Markus, danke für die Einblicke und dass du heute mal nicht die Stoppuhr für das Honorar gedrückt hast.
Markus: Für euch immer gern. Aber das nächste Mal trinken wir den Kaffee aus dichten Rohren, abgemacht?
Quellennachweise & Referenzen
- BAG, Urteil vom 18.10.2023 – 9 AZR 214/22: Zur Wahrheitspflicht und dem Wohlwollensgebot in Arbeitszeugnissen.
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) § 61a: Beschleunigtes Verfahren in Zeugnisstreitigkeiten.
- StGB § 303: Sachbeschädigung im Arbeitsverhältnis und deren außerordentliche Kündigungsfolgen.
Über den Autor & Transparenz-Hinweis
Autorenhaft: Dieses Interview wurde von unserem Fach-Redaktionsteam geführt. Unser Netzwerk-Partner *Markus ist spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und berät Unternehmen bei komplexen Trennungsprozessen.
Hinweis zur Erstellung: Der Text basiert auf realen Fallkonstellationen aus der Beratungspraxis, wurde jedoch aus Diskretionsgründen anonymisiert und unterhaltsam aufbereitet. Ein menschlicher Autor hat das Interview geführt; die KI unterstützte bei der formalen Endkontrolle.
Bildnachweis: Das Beitragsbild wurde mittels künstlicher Intelligenz erstellt, um die entspannte, aber professionelle Interview-Atmosphäre einzufangen.

