Der Kontext: Benefits wie Dienstfahrräder sind beliebt. Doch ein kurioser Fall zeigt, dass „gut gemeint“ nicht immer „gut gemacht“ ist, wenn die Kommunikation und die Verträge nicht stimmen.

Der Inhalt:

  • Der Fall: Ein Mitarbeiter nutzte sein per Gehaltsumwandlung geleastes Dienst-E-Bike massiv für private Kurierfahrten am Wochenende. Der Arbeitgeber kündigte fristlos wegen „unzulässiger Abnutzung“ und „gewerblicher Zweckentfremdung“.
  • Das Urteil: Das Arbeitsgericht stellte klar: Ohne explizite Klausel im Überlassungsvertrag, die eine gewerbliche Nebennutzung untersagt, ist eine Kündigung schwierig. Dennoch wurde die Abmahnung bestätigt, da die Versicherung des Arbeitgebers private Kurierdienste nicht abdeckte.
  • Die psychologische Komponente: Hier prallten Erwartungen aufeinander. Der Mitarbeiter fühlte sich als „Eigentümer“ des Bikes, der Arbeitgeber sah sein Kapital (und Versicherungsrisiko) schwinden.

Der Impuls: Klare Verträge sind das eine, klare Kommunikation im Impuls Lab das andere. Wir schulen Führungskräfte darin, Benefits so zu erklären, dass Missverständnisse gar nicht erst entstehen.

Quellen: > * Vgl. ArbG Aachen, Urteil zu Dienstfahrrad-Leasing und Pflichtverletzungen (ähnlich gelagerte Fälle zur privaten Nutzung von Betriebsmitteln).

  • § 103 BetrVG zur Beteiligung bei außerordentlichen Kündigungen.

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