Lange Zeit galt im digitalen Arbeitsrecht der Grundsatz: Wer bewertet, bleibt anonym – und das Unternehmen trägt die Beweislast für die Unwahrheit einer Behauptung. Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg (Az. 7 W 11/24) hat dieses Gefüge jedoch ins Wanken gebracht und eine neue Ära der Transparenzpflichten für Bewertungsplattformen eingeleitet.
Der Fall: Wenn Zweifel an der Identität berechtigt sind Im Kern des Streits stand ein Unternehmen, das mehrere negative Bewertungen auf der Plattform Kununu anzweifelte. Das Argument: Die Verfasser seien dem Unternehmen gänzlich unbekannt, ein tatsächliches Beschäftigungsverhältnis habe nie bestanden.
Bisher reichte es für Portale aus, eine pauschale Stellungnahme des Nutzers einzuholen. Das OLG Hamburg entschied jedoch: Sobald ein Arbeitgeber die Existenz eines geschäftlichen Kontakts substantiiert bestreitet, reicht eine bloße Rückfrage beim Nutzer nicht mehr aus. Das Portal muss sich nun echte Belege (wie Lohnabrechnungen oder Zeugnisse) vorlegen lassen, die das Beschäftigungsverhältnis zweifelsfrei nachweisen.
Strategische Bedeutung für die Praxis Diese Entscheidung ist ein klares Signal gegen „Fake-Bewertungen“ und gezielte Reputationsangriffe. Sie schützt das Recht des Arbeitgebers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Für die Praxis bedeutet dies:
- Prüfpflicht der Portale: Plattformen müssen nun proaktiver prüfen, sobald Zweifel an der Urheberschaft angemeldet werden.
- Identifizierbarkeit vs. Anonymität: Zwar bleibt der Nutzer gegenüber der Öffentlichkeit anonym, gegenüber der Plattform muss er jedoch „die Maske fallen lassen“, um die Validität seiner Kritik zu untermauern.
- Dokumentation: Unternehmen sind gut beraten, interne Prozesse so zu dokumentieren, dass unberechtigte Vorwürfe präzise entkräftet werden können.
Einordnung durch das Experten-Netzwerk Aus der Sicht unseres Netzwerks zeigt dieser Fall, dass der Gesetzgeber und die Gerichte die Relevanz der digitalen Reputation zunehmend als hohes Schutzgut anerkennen. Es geht nicht darum, ehrliche Kritik zu unterdrücken, sondern die Grenze zur bewussten Desinformation klar zu ziehen. Ein fairer Diskurs ist nur möglich, wenn die Faktenbasis stimmt.
Fazit Das Urteil stärkt die Position von Unternehmen erheblich. Es schafft ein dringend benötigtes Gegengewicht zu anonymen Plattform-Strukturen und zwingt Betreiber zu mehr Sorgfalt. Werden die Spielregeln eingehalten, bleibt Kritik ein wertvolles Korrektiv – wird sie missbraucht, bietet das Recht nun schärfere Schwerter zur Gegenwehr.
Quellennachweise & Referenzen
- OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024 – Az. 7 W 11/24: Grundsatzentscheidung zur Nachweispflicht bei bestrittenem Kontakt.
- BGH, Urteil vom 01.03.2016 – VI ZR 34/15: (Basis-Urteil) Zu den Prüfpflichten von Host-Providern bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
- Art. 12 Abs. 1 GG: Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als Grundlage für Löschansprüche.
- Datenschutzrechtliche Einordnung: DSGVO-Konformität bei der Übermittlung von Nachweisdokumenten an Portale.
Über den Autor & Transparenz-Hinweis
Autorenhaft: Dieser Beitrag wurde von unserem Fach-Redaktionsteam im Bereich Arbeitsrecht & digitale Transformation erstellt. Die Analyse basiert auf der Auswertung aktueller OLG-Rechtsprechung.
Hinweis zur Erstellung: Der Text wurde von einem menschlichen Fachautor konzipiert. Zur Sicherstellung der strukturellen Präzision und der formalen Korrektheit wurde eine KI-gestützte Qualitätssicherung durchgeführt.
Bildnachweis: Das Beitragsbild wurde mittels künstlicher Intelligenz generiert, um die rechtliche Waagschale im digitalen Kontext zu symbolisieren.

